Eines der Ziele, das sich die Europäische Kommission während der Vorbereitung auf die bevorstehende Reform der GAP gesetzt hat, ist das Erreichen einer gerechteren Verteilung von Direktzahlungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus sollten Direktzahlungen in den Augen der Steuerzahler besser gerechtfertigt werden. In ihrem im Oktober 2011 veröffentlichten Vorschlag spricht sich die EU‐Kommission für eine Aufspaltung der Direktzahlungen in eine Basis‐ und eine Ökologisierungskomponente aus. Die Basiskomponente unterliegt der sogenannten Kappung. Danach wird die Basiskomponente zunächst progressiv gekürzt und schließlich bei 300.000 Euro gedeckelt. Gehälter sind jedoch vor der Kappung abzugsfähig. Es wird angenommen, dass Regionen mit vorwiegend großen Ackerbaubetrieben am stärksten betroffen sein werden. Um die Reaktion der Betriebe auf die Kappung abzuschätzen, werden daher Simulationsexperimente für eine ostdeutsche Region mit landwirtschaftlichen Großbetrieben durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass nur wenige landwirtschaftliche Betriebe von der Kappung betroffen sind und dass sogar noch weniger Betriebe größere Verluste im Hinblick auf Gewinn und Größe hinnehmen müssen. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die potenziell von der Kappung betroffen sind, passen sich stattdessen an, indem sie in arbeitsintensive Produktion investieren. Allerdings wird das Wachstum landwirtschaftlicher Betriebe, die von der Kappung betroffen sind, gehemmt. Kleinere Betriebe können davon jedoch nicht profitieren. Langfristig betrachtet dürfte die Kappung zu strukturellen Ineffizienzen und Wettbewerbsverzerrungen führen, was zu höheren Wohlfahrtsverlusten führen kann, als Direktzahlungen eingespart werden.