Beruflich bedingte Handekzeme stehen an der Spitze der angezeigten Berufskrankheiten. Zur Primär‐und Sekundärprävention von beruflich bedingten Handekzemen werden sog. berufliche Hautmittel – worunter Hautschutz, Hautpflege‐ und Hautreinigungsmittel verstanden werden – eingesetzt. Im Sinne einer evidenzbasierten Medizin sollten nur solche Präventivmaßnahmen bzw. nur solche beruflichen Hautmittel Verwendung finden, deren Einsatzmöglichkeiten und Wirksamkeit wissenschaftlich untermauert werden kann. Zu diesem Zwecke hat die Arbeitsgemeinschaft für Berufs‐ und Umweltmedizin e.V. (ABD) der DDG und die Deutsche Gesellschaft für Arbeits‐ und Umweltmedizin (DGAUM) den wissenschaftlichen Kenntnisstand und Empfehlungen dazu, in der aktualisierten Leitlinie dargelegt. Im Rahmen von rezenten klinisch‐epidemiologischen Studien konnte der Benefit der kombinierten Anwendung von Hautschutz‐ und Hautpflegeprodukte in der Primär‐ und Sekundärprävention beruflich bedingter Kontaktekzeme weitgehend bestätigt werden. Die Leitlinie legt ferner dezidiert die Notwendigkeit der Darlegung des Wirksamkeitsnachweises von Hautschutz und Hautreinigungsmitteln durch in‐vivo – Methoden im Sinne repetitiver Applikationen dar. Hierzu wurden zwischenzeitlich durch Multicenterstudien sowohl für Hautschutzpräparate als auch für die Hautreinigung transferfähige und standardisiertes Testverfahren für die Untersuchung des Irritationspotentials und damit der Hautverträglichkeit beruflicher Hautreinigungsmittel und der Reduktion der Irritation durch Hautschutzmittel entwickelt und multizentrisch validiert. Außerdem wird der Stand der aktuellen Sicherheitsbewertung der beruflichen Hautmittel dargelegt.