Nach Unfallereignissen werden häufig psychische Unfallfolgen geltend gemacht. Hierbei kann es sich sowohl um Folgen des traumatischen Unfallerlebens selbst als auch um mittelbare Unfallfolgen auf das Erlebnis schwererer körperlicher Unfallschäden oder das Erlebnis einer traumatisch erlebten Krankenhausbehandlung handeln. Dreh- und Angelpunkt der Begutachtung ist der Nachweis eines geeigneten psychischen oder geeigneten körperlichen Primärschadens, der in allen Rechtsgebieten ohne vernünftigen Zweifel („Vollbeweis“) zu belegen ist. Vorgeschlagen wird ein Begutachtungsablauf in 5 Schritten.