Die Sozialgesetzgebung der letzten Jahre hat die Anforderungen an die Qualitätssicherungsmaßnahmen maßgeblich verändert. Insbesondere durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 (Reform der gesetzlichen Krankenversicherung) wurden die Voraussetzungen geschaffen und Anreize gegeben, die Qualitätssicherung flächendeckend und effektiv zum Wohle der Patienten voranzubringen. Dadurch ist auch die Eigenverantwortlichkeit der Leistungserbringer für die Qualitätssicherung gestärkt worden. Neben diesen gesetzlichen Anforderungen unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen der Qualitätssicherung in unmittelbar patientenbezogenen ambulanten und stationären Leistungsbereichen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Initiativen auf Bundes- und Landesebene, die eine Steigerung der Qualität zum Ziel haben.