Erstmals werden für stationär untergebrachte pflegebedürftige Menschen präventionsorientierte Leistungen zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene von den Krankenkassen honoriert. Kooperationsverträge bieten dabei mehr Chancen als Risiken. Ohne Erfahrung in der zahnärztlichen Betreuung pflegebedürftiger Menschen sollte allerdings kein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden, da in der Praxis neben den fachlichen vor allem logistische Herausforderungen zu bewältigen sind. Mit dem notwendigen Wissen und guter Planung können Reihenuntersuchungen, Mundhygienepläne und Pflegeanleitungen von nahezu jeder allgemeinzahnärztlichen Praxis durchgeführt werden. Notwendige Behandlungen erfordern Augenmaß und sollten nur dann in der Pflegeeinrichtung vorgenommen werden, wenn diese „nach den Regeln der zahnmedizinischen Kunst fachgerecht erbracht werden können“ (§ 3 Kooperationsvertrag). Der vorliegende Beitrag beschreibt die organisatorische Umsetzung der neuen präventionsorientierten Kooperationsvertragsinhalte: Reihenuntersuchung, Mundhygieneplan und Pflegeanleitung. Dazu werden als ein mögliches Konzept die langjährig entwickelten Instrumente und Hilfestellungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vorgestellt.