Unter dem Motto ein Verteilnetz nicht „bis zur letzten Kilowattstunde“ auszubauen wird das Modell zum Einspeisemanagement (Spitzenkappung) diskutiert. Hierbei werden Einspeiseanlagen zu Spitzeneinspeisung temporär, aber gezielt aus dem Netz genommen, um den erforderlichen Netzausbau zu reduzieren. Der Anlageneigner wird für den Erlösausfall durch die Abregelung monetär kompensiert. Nach dem derzeitigen Verordnungsentwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sollen diese Entschädigungszahlungen als volatile Kosten klassifiziert werden, welche zwar jährlich auf den Verbraucher gewälzt werden, im Effizienzvergleich aber berücksichtigt werden. Dieser Artikel beleuchtet die Schwachstelle dieses Modells: Es werden zwar Anreize für eine optimale Kombination aus Netzausbau und Spitzenkappung gesetzt, allerdings ist die Partizipationsbedingung empfindlich verletzt: Im Erwartungswert sind die Gewinne negativ, sodass Investoren keinen Anreiz haben in Verteilnetze zu investieren. Dieses Problem kann gelöst werden, indem volatile Kosten zwar gewälzt werden, im Effizienzvergleich mit ihrem durchschnittlichen Niveau berücksichtigt werden.