In diesem Beitrag wird der Anwendungsbereich der Ehegüterrechtsverordnung besprochen.
Dabei werden die folgende Aspekte näher erörtert:
1. die Abgrenzung der Ehegüterverordnung zur Partnerschaftsverordnung, wobei die Frage: ,,was ist eine Ehe?” und die Anerkennung von ausländischen Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren im Vordergrund steht;
2. die Abgrenzung zur Erbrechtsverordnung, wobei die Mahnkopf-Entscheidung natürlich nicht fehlen darf;
3. die Frage, in wieweit das régime primaire, das heißt: die allgemeinen Ehewirkungen, unter die Ehegüterverordnung fällt; und
4. die übrigen Abgrenzungen im Vergleich zur Erbrechtverordnung.