Die häufig unterstellte Wahlverwandtschaft bzw. formale Entsprechung von Kapitalismus und Demokratie ist beiderseits historisch variabel. Zum einen unterscheidet sie sich je nach Form des Kapitalismus: Auf das, was Weber unter „rationalem Kapitalismus“ versteht (was dem von Marx im Kapital untersuchten entspricht), trifft sie eher zu als auf „politischen“ oder „traditionellen Handelskapitalismus“. Zum anderen stimmt jedoch auch das nur, insofern der „umfassende Widerspruch“, den Marx im Zentrum der demokratischen Regierungsform ausmachte, bewältigt wird: jener Widerspruch zwischen universellem Wahlrecht, das den subalternen Klassen potentiell die Kontrolle von Legislative und Exekutive erlaubt, und dem verfassungsmäßigen Schutz von Eigentumsrechten im Interesse des Kapitals. Wie sodann im Anschluss an Überlegungen Poulantzas’ argumentiert wird, werden die Voraussetzungen für diese Bewältigung durch den Aufstieg neuer Formen des „politischen Kapitalismus“ untergraben, und hier insbesondere durch die Dominanz finanzgetriebener Akkumulation, die wiederum durch die Konsolidierung sowohl des Neoliberalismus wie auch eines „autoritären Etatismus“ befördert wird. Dies impliziert die Ausbreitung von „Ausnahmeelementen“ im formaldemokratischen Rahmen ebenso wie die Herausbildung eines permanenten Austeritätsregimes. Der Artikel schließt mit Überlegungen zu den Grenzen von finanzgetriebener Akkumulation und Austeritätsregimen.