In den vergangenen Jahren wurden wiederholt im Rahmen der amtlichen Überwachung Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln detektiert, deren Rückstände nicht aus zugelassenen Pflanzenschutzanwendungen zu erwarten sind. Nicht immer sind mit diesen Rückständen auch gesundheitliche Risiken für Verbraucher verbunden. Die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen solcher Befunde sind jedoch oft weitreichend, besonders dann, wenn zulässige Rückstandshöchstgehalte für diese Stoffe nur in Höhe der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt sind. Anhand von Beispielen werden die tatsächlichen Eintragspfade erläutert, und es wird die Frage diskutiert, unter welchen Umständen Rückstände solcher nicht absichtlich zugesetzten Stoffe besser im Kontaminantenrecht als im Pflanzenschutzrecht geregelt werden könnten.