Hintergrund
In Deutschland werden jährlich ca. 3500 hörgeschädigte Patienten aller Altersgruppen mit meist teilimplantierten magnetversorgten Hörimplantaten operativ versorgt. Gleichzeitig ist eine Zunahme magnetresonanztomographischer Untersuchungen (MRT) zu verzeichnen. Bei der Indikationsstellung zur MRT-Untersuchung und bei deren Durchführung sind produktspezifische Verbote, Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Methoden
Dieser Artikel basiert auf den verbindlichen Sicherheitsvorschriften zur MRT-Untersuchung der jeweiligen Implantathersteller und auf einer selektiven Literaturrecherche in PubMed mit den Suchbegriffen „MRI compatibility“/“MRI safety“ + „cochlea implant“/“auditory brainstem implant“/“Bonebridge“/“Carina“/“Esteem“/“Otomag“/“Sophono alpha“/“Vibrand Soundbridge“. Einbezogen wurden alle unter diesen Stichworten aufgefundenen 20 Artikel, die sich mit der MRT-Kompatibilität der oben genannten Hörimplantate mit Magnetimplantation beschäftigten. Außerdem wurden die in diesen Veröffentlichungen genannten Literaturangaben recherchiert.
Ergebnisse
Die bei der MRT-Untersuchung notwendigen hohen elektromagnetischen Feldstärken können zu Störungen der Implantatfunktion oder zur Dislokation des Implantats bzw. des implantierten Magneten führen. Nicht zur MRT-Untersuchung zugelassen sind die älteren Cochlear implants (CI) der Fa. Advanced Bionics/bzw. deren neuere CI bei Belassen des implantierten Magneten, ältere CI der Fa. Cochlear sowie die Mittelohrimplantate Carina®/ältere Modelle Esteem® und Vibrant-Soundbridge®. Bei den anderen Implantaten ist hingegen eine Untersuchung im 0,2-, 1,0- oder 1,5-T-MRT, jedoch nur in Ausnahmen bei 3,0 T, möglich. Empfehlungen der Hersteller geben verbindliche Richtlinien zum MRT-Untersuchungsvorgang, insbesondere einen Kopfkompressionsverband vor. Bei der Lagerung des Patienten soll die Längsachse des Kopfes parallel zum Hauptmagnetfeld des Scanners, meist in Rückenlage mit gerade gehaltenem Kopf positioniert werden. Der Patient darf den Kopf während der Untersuchung nicht zur Seite drehen. Implantatspezifische Artefakte bei der MRT-Schädel-Untersuchung und die dadurch eingeschränkte diagnostische Aussagefähigkeit sind bei der Indikationsstellung zur Untersuchung zu beachten.
Schlussfolgerungen
Eine MRT-Untersuchung sollte bei Patienten mit dafür zugelassenen Ohrimplantaten mit einem implantierten Magneten aufgrund möglicher Implantatschädigungen/-dislokationen und der im Schädel-MRT eingeschränkten Bildqualität nur bei strengster Indikationsstellung und in enger Absprache zwischen den die Untersuchung veranlassenden Ärzten, dem den Patienten betreuenden otologischen Team und dem Radiologen erfolgen. Zuvor sind alle anderen alternativen diagnostischen Möglichkeiten auszuschöpfen.