Die Sozialgesetzgebung der letzten Jahre hat die Anforderungen an die Qualittssicherungsmanahmen mageblich verndert. Insbesondere durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 (Reform der gesetzlichen Krankenversicherung) wurden die Voraussetzungen geschaffen und Anreize gegeben, die Qualittssicherung flchendeckend und effektiv zum Wohle der Patienten voranzubringen. Dadurch ist auch die Eigenverantwortlichkeit der Leistungserbringer fr die Qualittssicherung gestrkt worden. Neben diesen gesetzlichen Anforderungen untersttzt das Bundesministerium fr Gesundheit auf verschiedenen Ebenen Manahmen der Qualittssicherung in unmittelbar patientenbezogenen ambulanten und stationren Leistungsbereichen. Darber hinaus gibt es verschiedene Initiativen auf Bundes- und Landesebene, die eine Steigerung der Qualitt zum Ziel haben.