Zuverlässigkeit ist in jüngster Zeit mehr und mehr zum Wertmaßstab technischer Produkte aller Art – von der Haushaltsmaschine bis zur Kraftwerksturbine, vom Personenkraftwagen bis zum Großraum-Passagierflugzeug – geworden. Die Forderung nach Zuverlässigkeit richtet sich an verschiedenartige Träger von Verantwortung:
den Konstrukteur: verantwortlich für einwandfreien Entwurf, z. B. richtige Berechnung einer Brücke;
den Fertigungsingenieur: verantwortlich für fehlerfreie Ausführung der Konstruktion, insbesondere der Schweißarbeiten;
den Werkstoffingenieur: verantwortlich für die Einhaltung zugesagter Festigkeitswerte und anderer Materialkenngrößen;
den Betreiber: verantwortlich für sachgerechten und vorschriftsmäßigen Betrieb der fertigen Anlage, Vermeidung von Überschreitungen der Soll-Belastungen, und einwandfreie Wartung, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Hersteller.