Die Anzahl möglicher Vergiftungen ist unüberschaubar. Hunderttausende toxische Substanzen sind — auch in Deutschland — anzutreffen, z. B. in Form von Haushalts-, Gebrauchs- und Industriechemikalien (jeweils rein oder in fertigen Produkten), Medikamenten sowie tierischen, pflanzlichen und mikrobiellen Giftstoffen. Alltäglich verwendete, scheinbar kaum bedrohliche Substanzen (z. B. Kochsalz, Muskatnuss, Tabak/Nikotin) können in größeren Mengen akut lebensbedrohliche Vergiftungen auslösen. Zudem können auch die vielfältigen denkbaren Szenarien, die zu unbeabsichtigten oder bewusst herbeigeführten Vergiftungen führen können und für Entdeckung und Ausgang der Vergiftung entscheidend sind, nicht erschöpfend dargestellt werden. Daher gilt für den Notarzt:
Rechtzeitig an die Möglichkeit einer Vergiftung denken, besonders bei unklaren, rasch zunehmenden Krankheitserscheinungen oder Bewusstseinsstörungen. Gelegentlich ist dem Pat. die Vergiftung nicht bewusst, oder er kann sich nicht mitteilen (Kleinkinder), ggf. Fremdanamnese, Umgebung inspizieren.
Jeden Hinweis auf Vergiftung medizinisch und juristisch ernst nehmen! Im Zweifel immer sofortige Einweisung in eine geeignete Klinik, i. d. R. kein Akzeptieren einer Behandlungs- oder Mitfahrverweigerung (▸ Kap. 1.3.3, Latenzzeit möglich, Einschränkung der Einsichts- und Willensfähigkeit durch bestimmte Substanzen). Genaue Dokumentation. Ggf. D-Arzt-Verfahren bei beruflicher Intoxikation. Schweigepflicht beachten — ggf. auch gegenüber der Polizei.