Patienten mit einem implantierbaren Kardioverter-Defibrillator (ICD) erfahren im Alltag und im Beruf Einschränkungen. Ursächlich sind einerseits unberechenbare Bewusstlosigkeiten und andererseits elektromagnetische Interferenz (EMI) mit den Aggregaten. EMI kann zu Inhibierung von Schrittmacher- und Defibrillatortherapie oder inadäquater Therapieabgabe führen.
Empfehlungen zum Fahrverbot für ICD-Träger sind in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zusammengefasst. Lediglich Patienten mit einem prophylaktischen ICD dürfen uneingeschränkt am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 teilnehmen. EMI im beruflichen Umfeld muss individuell untersucht werden, bevor zu einer sicheren Rückkehr an den Arbeitsplatz geraten werden kann. EMI im Alltag macht einen großen Anteil im Nachsorgegespräch aus. Intakte Haushaltsgeräte interferieren in der Regel nicht. Mobiltelefone, Diebstahlsicherungsanlagen und Personenschleusen können mit ICD-Systemen interferieren, stellen jedoch, sofern einige Verhaltensmaßregeln berücksichtigt werden, keine großen Sicherheitsprobleme dar. Für die Durchführung einer Magnetresonanztomographie (MRT) bedeuten ICD-Geräte zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Kontraindikation. Hochfrequenzeinsatz im Rahmen von Elektrokautern oder Ablationen ist möglich. Hierbei sollten in Absprache mit dem betreuenden Zentrum vor geplantem Einsatz Vorsichtsmaßnahmen und eine zusätzliche Nachsorge erfolgen.