- Bestimmte, als sensibilisierend zu kennzeichnende Dispersionsfarbstoffe sollten vorsorglich zumindest bei körpernah getragenen Textilien nicht mehr verwendet werden.
- Über die Verwendung von Farb- und Ausrüstungsmitteln, insbesondere auf importierten Textilien, gibt es keine ausreichenden Informationen.
- Es ist davon auszugehen, daß insbesondere in einigen importierten Textilien bestimmte Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können, zu finden sind. Nach Änderung der Bedarfsgegenstän-deverordnung dürfen diese Substanzen in Bekleidungstextilien grundsätzlich nicht mehr enthalten sein.
- Aus unserer Sicht ist es erforderlich, Substanzen zum Ausrüsten und Färben von Bekleidungstextilien toxikologisch zu prüfen. Der Umfang dieser Prüfungen sollte sich an der Höhe der Exposition (Belastung der Verbraucher) orientieren, Informationen zur Mutagenität und zum sensibilisierenden Potential sollten in jedem Fall vorliegen.