Verbandsvertreter im Deutschen Bundestag – diese Diskussion ist beinahe so alt wie der Bundestag selbst. Bereits in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sprach der Politologe Dolf Sternberger (1953: 208) von einem „Parlament von Verbandsdelegierten“, Theodor Eschenburg (1989: 36) nannte später einzelne Ausschüsse „Verbandsherzogtümer“. Die Fragestellung hat seither nichts an Aktualität verloren. Erst im letzten Sommer gab es in den Medien eine große Diskussion über die Verquickung von Bundestagsmandat und Verbandsposten, entzündet an der angestrebten Doppelfunktion des CDU-Abgeordneten Röttgen als BDI-Hauptgeschäftsführer. Erstaunlicherweise hat sich die Politik- und Verwaltungswissenschaft mit diesem Thema bisher nur sehr unzureichend beschäftigt. So gibt es für die Zeit nach 1994 keine Untersuchungen über das Ausmaß personeller Verflechtungen zwischen Unternehmensverbänden und dem Deutschen Bundestag (BT), sieht man von einer Tabelle bei Rudzio (2000: 96) über den 14. BT ab. Frühere Untersuchungen (etwa Schindler 1999) zeigen eine Abnahme dieser Beziehungen seit den frühen 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Zumeist sind diese Arbeiten jedoch rein deskriptiv, plausible Erklärungen sind zumindest rar. Ebenso unklar ist es, welche Bedeutung personelle Verflechtungen im Kontext der verbandlichen Interessenvermittlung spielen.