Der folgende Artikel gibt einen zusammenfassenden Überblick (für die schlafbezogenen Atmungsstörungen siehe den Artikel von Stuck und Weeß in diesem Heft) über die Änderungen der 2014 publizierten dritten Auflage der Internationalen Klassifikation von Schlafstörungen (International Classification of Sleep Disorders, ICSD-3) im Vergleich zur Vorgängerversion (ICSD-2 von 2005). Für Schlafregistrierungen und Auswertungen im Rahmen der Diagnostik gelten die Kriterien der jeweils aktuellen Version des AASM-Manuals.
Bei den Insomnien wird jetzt nur noch zwischen chronischen und Kurzzeit-Insomnien unterschieden. Die chronische Insomnie umfasst alle früheren Insomnieformen mit Ausnahme der anpassungsbedingten (akuten) Insomnie. Als Mindestdauer für die chronische Insomnie werden jetzt drei Monate verlangt. Der nicht erholsame Schlaf wird nicht mehr als Insomnie-spezifisches Einzelsymptom gelistet.
Der bisherige Überbegriff „Hypersomnien zentralnervösen Ursprungs“ wurde in „Zentrale Störungen mit Tagesschläfrigkeit“ (im Original: Central Disorders of Hypersomnolence) umbenannt. Die Narkolepsie mit Kataplexien oder mit Hypocretin-1-Defizit wird als Narkolepsie Typ 1 bezeichnet, die Narkolepsie ohne Kataplexien als Typ 2.
Die Kriterien für zirkadiane Schlaf-Wach-Rhythmusstörungen wurden kaum verändert. Die NREM-Parasomnien umfassen nun die Arousalstörungen und die schlafbezogene Essstörung. Der Begriff „Schlaftrunkenheit“ wurde aus der Kategorie confusional arousal entfernt, sodass nun „verwirrtes Erwachen“ klassifiziert wird. Die Kriterien der Diagnose Albträume wurden erstmals operationalisiert.
Die Diagnose „Periodische Gliedmaßenbewegungsstörung“ kann jetzt nicht mehr vergeben werden, wenn gleichzeitig ein Restless-Legs-Syndrom (RLS), eine Narkolepsie, eine REM-Schlaf-Verhaltensstörung oder ein unbehandeltes Schlafapnoesyndrom vorliegt. Bei vielen Bewegungsstörungen kommt ein Kriterium der klinischen Relevanz hinzu.
Die isolierten Symptome und Norvarianten werden nun direkt den jeweiligen Diagnosegruppen zugeordnet.