Teilleistungsstörungen sind umschriebene Funktionsschwächen oder -ausfälle, die einen oder mehrere Funktionsbereiche betreffen, ohne dass die Gesamtentwicklung verzögert ist oder eine generelle Intelligenzminderung vorliegt. Es kann sich dabei um Ausfälle im sensorischen oder motorischen Bereich oder auch um sog. »Integrationsstörungen« handeln, bei denen die Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Wahrnehmungsbereichen gestört ist.Wesentlich ist dabei, dass der übrige bereits erreichte Entwicklungsstand nicht von der Norm abweicht.