Das Mesotheliom (ICD-10, C45) gehört zu den eher seltenen Erkrankungen in Deutschland. Als ätiologische Faktoren kommen vor allem Asbestfasern, selten auch ionisierende Strahlung und Viren in Betracht. Seit 1977 gehört ein „Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder Perikards“ in Deutschland zu den anzeigepflichtigen Berufskrankheiten. Die jährliche Erkrankungsrate ist wegen der langen Latenzzeit bislang kontinuierlich ansteigend. Aufgrund bis heute mangelnder Kurationsmöglichkeiten der überwiegend malignen Formen beträgt die mittlere Überlebenszeit weniger als 12 Monate. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist an rechtliche Bedingungen gebunden. Im Interesse der Patienten und ihrer Angehörigen ist eine schnelle Klärung der versicherungsrechtlichen Fragen wichtig.