Mutterschaftsvorsorge im Rechtssinne ist ein dichtes Geflecht von medizinischem Standard und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Diese Regelungen sind vielfach deckungsgleich, zwingend ist dies jedoch nicht. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Screening- und fakultativen Untersuchungen. Insbesondere im Bereich der humangenetischen Beratung und spezieller labortechnischer Untersuchungen ist die erforderlich Kooperation mit anderen Spezialisten zu beachten. Ziel einer Mutterschaftsvorsorge im Rechtssinne ist nicht ein makelloses Produkt, sondern die mglichst frhzeitige Erkennung von Risiken zur Steuerung der Entscheidungsprozesse von schwangerer Frau und Arzt.