Hintergrund
Um die Effektivität und Effizienz der stationären Heilverfahren zu stärken, werden diese ab 2013 neu geordnet. Die Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) fassten im September 2012 die diesbezüglichen Beschlüsse.
Ziele
Als Ziele der Neuordnung im stationären Bereich wurden formuliert: eine Konzentration auf die in der Versorgung von Schwerarbeitsunfallverletzten besonders qualifizierten und erfahrenen Kliniken, eine stärkere Differenzierung der Heilverfahren nach Art und Schwere der Verletzungsart, eine Profilierung und Aktualisierung der Qualitätsanforderungen und eine Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (Rehabilitationsmanagement).
Umsetzung
Bei der Umsetzung dieser Ziele spielt das Weißbuch Schwerverletztenversorgung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie eine wichtige Rolle. Entscheidende Veränderungen ergeben sich mit dem neuen stationären Durchgangsarzt- und dem neuen Schwerstverletzungsartenverfahren, wobei Letzteres auch mit Änderungen im Verletzungsartenverfahren einhergeht. Auch die Netzwerkidee soll weiter ausgebaut und neue Verfahren der Qualitätssicherung sollen etabliert werden. Erste Änderungen werden bereits am 01.01.2013 in Kraft treten.