Auszug
Deutschland hat eine international verglichen lange Geschichte im sorgfältigen Umgang mit seiner jeweils jungen Generation: Frühe allgemeine Schulpflicht, beschützende Regelungen von Jugendarbeitszeiten, medialer Jugendschutz. Frauen aller Fraktionen setzten im ersten, aus freien und gleichen Wahlen hervorgegangenen Deutschen Reichstag 1924 ein Reichsjugendwohlfahrtsgesetz durch, welches das Recht jedes deutschen (!) Kindes auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit postulierte und die neben Familie und Schule, Jugendämter und andere Organe der öffentlichen Jugendhilfe in den Ländern, Städten und Gemeinden des Reiches installierte Jugendhilfe wurde als Inbegriff einer neuen, gesellschaftlich verantworteten Sozialpädagogik (Klaus Mollenhauer)1 ins öffentliche Bewusstsein gerückt und als dritte Erziehungsmacht verstanden (Gertrud Bäumer 1929: 3 ff). Die außerschulische Jugendpflege wurde bereits seit 1911 im Deutschen Reich gefördert. Seit den 1950er Jahren des letzten Jahrhunderts gab es staatlich finanzierte Bundesjugendpläne. In der DDR war die außerschulische Erziehung der jungen Generation von Anfang an Chefsache gewesen.