rzte, die ihre Patientendokumentation und -abrechnung mit einem Computer erstellen, bentigen von Zeit zu Zeit die Hilfe eines EDV-Fachmannes, etwa um Reparatur-, Wartungs- und Pflegearbeiten am System durchfhren zu lassen. Dabei ist eine weitreichende Offenbarung von Patientendaten gegenber dem Techniker unumgnglich, die von der bloen Kenntnisnahmemglichkeit bis hin zur unausweichlichen positiven Kenntnisnahme (etwa bei der Datenpflege) reicht. Der behandelte Patient erfhrt in aller Regel nicht davon, dass der Arzt einen Techniker in Anspruch nimmt. Die Zuhilfenahme eines EDV-Fachmannes ist in rechtlicher Hinsicht aus vielerlei Grnden beraus problematisch, so dass im Folgenden einige grundstzliche berlegungen angestellt werden sollen.