Hintergrund
Unfallbedingte psychische Störungen erfordern wegen ihrer weiter zunehmenden quantitativen und qualitativen Bedeutung adäquate Versorgungsstrukturen. Die gesetzliche Unfallversicherung führte zum 01.07.2012 das neue Psychotherapeutenverfahren ein, um eine frühzeitige professionelle Hilfe zu ermöglichen.
Regelungen im neuen Psychotherapeutenverfahren
Sie beinhalten u. a. die Qualifikationsanforderungen an die Netzwerkpsychotherapeuten und die Rahmenbedingungen für den Verfahrensablauf. Aufgabe sowohl des Unfallversicherungsträgers als auch des Durchgangsarztes (D-Arzt) ist es, die Betroffenen mit psychischen Symptomen zeitnah zu identifizieren und die Netzwerkpsychotherapeuten in die Behandlung einzubinden. Die Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern, D-Ärzten und Psychotherapeuten ist zu intensivieren, um bei sich entwickelnden psychischen Störungen Chronifizierungen und protrahierte Heilverläufe erfolgreich verhindern zu können.