Bei krebserzeugenden Stoffen kann in der Regel keine Konzentration angegeben werden, bei deren Unterschreitung kein Gesundheitsrisiko mehr besteht. Biologische Grenzwerte, die die Gesundheit der exponierten Arbeitnehmer schützen, können daher nicht evaluiert werden. Es lassen sich jedoch für viele krebserzeugende Arbeitsstoffe Beziehungen zwischen äußerer (Luft) und innerer (biologisches Material) Exposition ableiten. Dadurch lässt sich erkennen, ob die innere Belastung der äußeren entspricht oder ob eine zusätzliche Belastung (z.B. Hautresorption) besteht. Für krebserzeugende Arbeitsstoffe werden Toleranz- und Akzeptanzrisiken bei bestimmten Luftkonzentrationen beschrieben. Diesen Luftwerten können Äquivalenzwerte im biologischen Material zugeordnet werden, aus denen ersichtlich ist, ob die innere Belastung des einzelnen Mitarbeiters im Bereich dieser Risiken liegt. Sind diese Risiken nicht beschrieben oder fehlen Daten um den Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Belastung zu beschreiben, können als Werte zur Beurteilung die Biologischen Arbeitsstoffreferenzwerte herangezogen werden. Eine eindeutige Überschreitung des Referenzwertes weist auf eine zusätzliche Belastung mit damit verbundenem Gesundheitsrisiko hin, ohne dass dieses quantifiziert werden kann, und sollte Anlass für arbeitsplatzhygienische Maßnahmen geben.