Es gibt verschiedene Arten der weiblichen Genitalbeschneidung mit zahlreichen, sich daraus ergebenden Komplikationen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Die weibliche Genitalbeschneidung stellt aus ärztlicher Sicht eine fundamentale Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen dar und wird auch von der WHO abgelehnt. In Deutschland ist nach geltendem Recht die weibliche Genitalbeschneidung und eine Reinfibulation nach der Geburt nicht zulässig. In den Empfehlungen der AG Frauengesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit, Tropengynäkologie (AG FIDE) e.V. heisst es: „Zero Tolerance to Female Genital Mutilation” [4].