Für das forensische Nutzungspotential postmortaler Zahnbefunde sind Umfang und Qualität der prämortalen Befunddokumentation entscheidend. Die Befragung von 143 Zahnärzten der Region Mittelfranken ergab, daß in 65% nur ein Zahnbefund nach den Vertragsrichtlinien („Minimalbefund”), in 19,5% ein Befund, der darüber hinaus auch selbstgefertigte Restaurationen enthält („Fortschreibungsbefund”) und in 15,5% ein Befund, in dem sämtliche, auch vorbestehende Restaurationen, eingetragen sind („Musterbefund”) dokumentiert wird. Die durch Nachuntersuchung von 61 Patienten ermittelte Fehlerquote lag bei den einzelnen Befundtypen zwischen 21,3% („Musterbefund”) und 55,6% („Minimalbefund”).