Die von der Europäischen Union geforderte Zielsetzung, bis 2020 den Gesamtanteil erneuerbarer Energien um 20 % zu steigern, erfordert neben vielen neuen Maßnahmen auch eine Um- bzw. Neustrukturierung in der Verteilnetzebene. Kleine und mittlere Stromerzeugungseinheiten sollen zentral und dezentral in das Niederspannungsnetz eingebunden werden. Durch die zu erwartende Entwicklung weg von den passiven Niederspannungsnetzen, mit einem dominanten Lastfluss von großen Erzeugern direkt zu den Verbrauchern, hin zu einem aktiven Netz mit vielen auch kleinen Einspeisern, in dem der Lastfluss auch umgekehrt werden kann oder nur von Zeit zu Zeit ein geringer Energiefluss vom übergeordneten Netz auftritt, treten vermehrt neue Fragestellungen hinsichtlich der Funktionalität des Netz- und Personenschutzes, der Selektivität, der Netzregelung sowie der Netzautomatisierung im Netzparallel- und im Inselnetzbetrieb auf. Durch die Entwicklung von Smart-Grid-Technologien (insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, IKT) soll neben dem bereits üblichen Netzparallelbetrieb auch die Bildung von Netzinseln, so genannten Micro Grids, und somit eine autarke Versorgung mit elektrischer Energie möglich werden. Dabei müssen jedoch Aspekte der Personen- und Anlagensicherheit, insbesondere bei Einspeisung über nicht rotierende dezentrale Stromquellen mit geringer Kurzschlussleistung, berücksichtigt werden. Die Bereitstellung der benötigten Kurzschlussleistung im Zusammenhang mit der fluktuierenden Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik und Wind bedarf noch detaillierterer Untersuchungen. Die in der Mittel- bzw. der Niederspannung bestehenden Schutzkonzepte müssen überdacht und hinsichtlich der Gewährleistung der Personen- und Anlagensicherheit überprüft werden.