Art und Ausmaß von Blutspuren, die nach Schussverletzungen an einem Ereignisort gefunden werden können, sind hochvariabel. Primär auf eine Schussverletzung zurückzuführen sind Blutspuren, die aus dem Ausschuss („forward spatter“) bzw. retrograd aus dem Einschuss („backspatter“) auf angrenzende Oberflächen gelangen. Die Entstehung und morphologischen Eigenschaften dieser Spuren sowie ihre Bedeutung für die rechtsmedizinische Rekonstruktion werden erläutert. Backspatter-Spuren sind ein Kriterium, das bei positivem Nachweis am Opfer einen Hinweis auf einen Suizid erbringt, bei ihrem Fehlen jedoch zurückhaltend interpretiert werden sollte, insbesondere, wenn die Bedingungen der Beweismittelsicherung nicht optimal gewesen sind. Die kritisch reflektierende, kasuistische Beurteilung kann in diesem Bereich nicht durch statistische Kategorisierung ersetzt werden.