Das Vertrauen in die Güte von FEM -Analysen ist, basierend auf den langjährigen guten Erfahrungen bei deren Anwendung, erheblich gestiegen. Dementsprechend werden von den Auftraggebern (firmenintern oder -extern) qualitativ hochwertige Berechnungen verlangt. Fehler des Berechnungsingenieurs können in diesem Zusammenhang für diesen existenzbedrohend sein. Die aus der so genannten Produkthaftung entstehenden Haftungsrisiken können auf drei Arten beschränkt werden:
Vermeiden von Fehlern
Vertraglicher Ausschluss bzw. die Begrenzung der Haftung für Fehler
Abschluss einer auf Risiken des Auftragnehmers (Ingenieurbüro) zugeschnittenen Haftpflichtversicherung.