In ihrem Konsultationspapier zur Überarbeitung der europäischen Finanzmarktrichtlinie vom Dezember 2010 hat die Europäische Kommission Überlegungen angestellt, eine derzeit geltende Ausnahme für Energie- und Rohstoffhandelsunternehmen vollständig zu streichen oder zumindest einzuschränken. Damit könnten auch für diese Unternehmen regulatorische Vorgaben Anwendung finden, die bisher auf Banken und andere Finanzunternehmen beschränkt sind. Da dies für die Betroffenen zu deutlichen Konsequenzen führen könnte, ist es für Energieunternehmen, die im Handel aktiv sind, bereits heute sinnvoll sich mit diesem Thema zu befassen. Der vorliegende Artikel thematisiert daher die möglichen Änderungen in der Regulierung und beschreibt sowohl die Konsequenzen als auch mögliche Problemfelder bei der Anwendung der Bankenregulierung auf den Energiehandel.