Die derzeit gültige Fassung des psychiatrischen Klassifikationssystems der WHO (ICD-10) teilt die Angsterkrankungen grob in phobische Störungen und sonstige Angststörungen ein, im DSM-IV wird auch die posttraumatische Belastungsstörung zu den Angsterkrankungen gezählt. Trotz häufiger Komorbidität zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Angsterkrankung und depressiver Erkrankung, z. B. bezüglich der Risikofaktoren und der Reaktion auf bestimmte therapeutische Maßnahmen, sodass die Unterscheidung in zwei verschiedene Kategorien psychiatrischer Erkrankungen sinnvoll und gerechtfertigt erscheint. Insgesamt scheint sich die Komorbidität von Depression und Angsterkrankung prognostisch ungünstig auf den Verlauf der depressiven Erkrankung sowie negativ auf die Compliance der Betroffenen auszuwirken, was ebenfalls ein wichtiger Grund für Therapieresistenz sein kann.
Ein auf wissenschaftlichen Untersuchungen basierender Algorithmus für die Behandlung von komorbid Erkrankten ist noch nicht verfügbar. Das Erkennen einer komorbiden Angsterkrankung und das Einbeziehen in ein therapeutisches Gesamtkonzept (z. B. medikamentöse Behandlung des Betroffenen mit einem serotonergen Antidepressivum, langsames Aufdosieren des Antidepressivums, individuelle Modifikation der Psychotherapie) ist für die Überwindung von Therapieresistenz von Vorteil.