Eine 22-jährige kommt mit ihrem neuen Freund und ihrem 3-jährigen Sohn in die Ambulanz. Sie berichtet, ihr Sohn sei am Tag zuvor vom Klettergerüst gestürzt, gegen die Kante des Sandkastens geprallt und mit dem Kopf aufgeschlagen. Zu Hause habe sich der Sohn übergeben müssen. Jetzt sind größere blaue Flecken zu sehen. Das weinerliche Kind zeigt auf der linken Wange streifige Hautrötungen, am Rücken zwei parallel verlaufende rötliche Striemen in einem Abstand von ca. 1 cm. Auf Nachfrage meint die Mutter, ihr Sohn sei wohl mit dem Rücken auf die Sandkastenkante geprallt und dann mit der Wange auf den Boden. Sie sei aber nicht dabei gewesen, ihr Freund habe aufgepasst. Der Freund, 27 Jahre, meint ,er habe gerade weggesehen, als es passiert sei. Der hinzugerufene Rechtsmediziner ordnet die Verletzungen als Schlag auf den Rücken mit z.B. einem Gürtel ein, die streifigen Rötungen der Wangenhaut als Folge eines Schlages mit der flachen Hand und das Erbrechen als Folge einer schlagbedingten Gehirnerschütterung. Der behandelnde Arzt teilt der allein sorgeberechtigten Mutter mit, dass der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung bestehe. Die Mutter will empört die Ambulanz mit ihrem Sohn verlassen. Der Arzt besteht auf weitere stationäre Abklärung, insbesondere zum Ausschluss intrakranieller Blutungen.