Traditionell werden der Rechtsmedizin vorwiegend plötzliche und unerwartete Todesfälle zugewiesen. Im Vordergrund steht die Klärung der Todesart auf der Basis der festgestellten Todesursache. Neben gewaltsamen und nichtnatürlichen Todesfällen gibt es plötzliche natürliche, aber auch unklare Todesfälle. Die klinische Rechtsmedizin bezieht sich auf die Untersuchung von Gewaltopfern. Dazu zählen Opfer von verschiedenen Formen der Körperverletzung, darunter Sexualdelikte und Fälle von Kindesmisshandlung sowie Verkehrsunfälle. Die Ergebnisse der Untersuchungen (Obduktionsbefunde, Verletzungsmuster, Ergebnisse von Spurenuntersuchungen etc.) müssen von Rechtsmedizinern vorwiegend mündlich in öffentlichen Strafverfahren als Sachverständige vor Gericht referiert und interpretiert werden. Gegenüber allen Beteiligten des Verfahrens (Gericht, Verteidiger, Angeklagter, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, in Zivilverfahren Kläger und Beklagter) muss der rechtsmedizinische Sachverständige Rede und Antwort stehen und eine neutrale, auf die Sache bezogene Position vertreten. Sollte der Untersuchungsauftrag von privater Seite kommen, z.B. von den Angehörigen eines Verstorbenen zur Klärung der Todesursache, so erhält der private Auftraggeber das rechtsmedizinische Gutachten.