Medienpolitik vollzieht sich traditionellerweise in erster Linie auf staatlicher Ebene. Parlamente, Regierungen und Behörden bemühen sich mit Verfassungsartikeln und Gesetzen zu einzelnen Medien, um deren Rolle, Aufgaben, Ihre Rechte und Pflichten zu umschreiben. Dabei haben im Vorfeld von Gesetzesvorlagen alle Stakeholder von Medien ihre Erwartungen an die Medienordnung im Allgemeinen und die speziellen regulatorischen Arrangements formuliert und bekann tgegeben. In diesem Sinne bezieht sich Medienpolitik auf Zielsetzungen und Normen, die zu Instrumenten führen, die Medienstrukturen, Medienakteure und Medienleistungen zu beeinflussen, steuern und kontrollieren vermögen. Verwaltung und Parlament entwickeln spezifische Regulierungsinstrumente, die zur Bewältigung der gestellten Aufgaben und Zielsetzungen eingesetzt werden. Mit Medienpolitik ist demnach jenes staatliche Handeln gemeint, welches auf die Herstellung und Durchsetzung allgemein verbindlicher Regeln und Entscheidungen über Medienorganisationen und die öffentliche Kommunikation traditioneller und neuer Medien abzielt (vgl. Puppis 2007: 34).