Kurzfassung
Der Beitrag widmet sich der Frage, inwieweit Kooperationen das zentralörtliche System als Konzept der Raumordnung stärken können, dessen Legitimation als Teil der klassischen hoheitlich agierenden Raumordnung in Zweifel gezogen wird. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Anwendung des Funktionalprinzips statt des gängigen Territorialprinzips bei der Zuordnung zentralörtlicher Funktionen gelegt. Die Steuerungswirkung der diesbezüglich in der raumordnerischen Praxis erprobten Städteverbünde bzw. gemeinsamen zentralen Orte leidet unter der mangelnden verbindlichen Festlegung einer Funktionsteilung. Hier bringt der Verfasser den raumordnerischen Vertrag als Lösungsweg ins Spiel und diskutiert dies am Beispiel des Raumes Dessau.