Fragestellung Identifizierung eines Zeitfensters für temporäre Fahrverbote zur Reduktion lärmbedingter Schlafstörungen. Es wurde angenommen, dass Fahrverbote am Ende der Nacht optimal sind und dass Personen mit entsprechenden Schlafzeiten von solchen Regelungen am meisten profitieren.
Methoden 24 gesunde, junge Probanden (12 Frauen, 12 Männer, 21–27 Jahre) schliefen nach einer Gewöhnungsnacht zwei aufeinander folgende Wochen in wechselnder Folge unter Einwirkung von Schienen- oder Straßenverkehrslärm im Labor. Die vier Nächte jeder Woche bestanden aus einer randomisierten Sequenz einer lärmfreien Nacht und drei Nächten mit unterschiedlich terminierter Verkehrsruhe (23–03, 23–05, 03–07 Uhr). Je acht Probanden gingen um 22, 23 bzw. 24 Uhr ins Bett und standen 8 Stunden später auf. Die resultierenden 9 Expositionsmuster wurden zu drei Mustern mit der Verkehrsruhe zu Beginn, in der Mitte und am Ende der Nacht verdichtet. Während der Nächte wurde kontinuierlich das Polysomnogramm registriert und morgens jeweils der Schlaf bewertet.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen Eine temporäre Verkehrsruhe ist nur am Ende der individuellen Nacht sinnvoll. Zu Beginn der Nacht erlebte Schlafstörungen werden dann offensichtlich kompensiert, wozu eine 3-stündige Ruheperiode ausreicht. Daran anschließende auch nur kurze Lärmexpositionen beeinträchtigen hingegen den Schlaf. Daher profitieren Personen mit späten Schlafzeiten, deren Nächte immer mit einer Lärmexposition enden, kaum von solchen Regelungen.