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Auf internationaler und nationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Regelungen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, deren Kohärenz fraglich ist. Der folgende Beitrag geht dieses Problem systematisch an, setzt hierbei einen Akzent auf das europäische und internationale Artenschutzrecht zur Erhaltung der Biodiversität und dessen Verhältnis zum (nationalen) Jagdrecht. Die Reformnotwendigkeiten werden aufgezeigt. Handelsverbote, wie sie insbesondere das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und seine europarechtlichen Ausprägungen aufstellen, können nur am Rande (tabellarisch) berücksichtigt werden....
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der zivilrechtlichen Haftung im Nachbarrecht als Folge von Auskreuzungen gentechnisch veränderter Organismen. Hierbei soll auf die von Kohler in Heft 9 dieser Zeitschrift, S. 566 ff. vorangegangenen Ausführungen nicht nur Bezug genommen, sondern diese vor allem hinsichtlich der gewonnenen Erkenntnisse zur Frage der wesentlichen Beeinträchtigung nach § 36 a Abs. 1 Nr. 3 GenTG vertieft werden. Nochmaliger kritischer Beleuchtung bedürfen die von Kohler getroffenen Feststellungen zur Auslegung der Ortsüblichkeit nach § 36 a Abs. 2 GenTG und der guten fachlichen Praxis gemäß § 16 Abs. 2 und 3 GenTG. Auch die Qualifikation des § 16 b GenTG als Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB bedarf näherer Erläuterung. Zum Ende des Beitrages stellt sich die Frage, ob die §§ 36 a, 16 GenTG tatsächlich die kritisierte Abschreckungswirkung aufweisen und zu einer einseitigen Verteilung des Haftungsrisikos zu Lasten der Verwender gentechnisch veränderter Produkte führen....
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