Seit 2007 werden in Nordrhein-Westfalen standardisierte, landesweit einheitliche Prüfungen zum Abschluss von Bildungsgängen mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität schulischer Bildung durchgeführt. Gleichzeitig sieht das Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen (2006) als Leitidee die individuelle Förderung aller Schüler/innen vor. Aus Sicht bildungspolitischer Steuerung wurden somit einerseits sogenannte Outputvorgaben implementiert und andererseits auch Rahmenvorgaben zum Schul- und Unterrichtsprozess grundgelegt. Aktuelle Ergebnisse zur Umsetzung individueller Förderung zeigen, dass hier noch deutlicher Optimierungsbedarf besteht. Ob und inwieweit die beinahe gleichzeitige bildungspolitische Implementierung der beiden genannten Neuerungen eine Ursache für die mangelnde Umsetzung individueller Förderung darstellt, da sie aus Sicht der Lehrer/innen im Widerspruch zueinander stehen, ist bislang nicht empirisch untersucht worden. Die hier vorgestellte Studie greift dieses Desiderat auf und befragt im Rahmen einer quantitativen Erhebung Lehrkräfte aus unterschiedlichen Schulformen und -stufen in Nordrhein-Westfalen zum Verhältnis von individueller Förderung und zentralen Prüfungen.