Die Idee einer Schwangerenvorsorge ist alt, aber erst 1966 wurde die Kostendeckung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und der Umfang der Schwangerenvorsorge in den Mutterschaftsrichtlinien formuliert. Die Effizienz der in den Richtlinien enthaltenen klinischen Untersuchungen wird nach den Kriterien einer Evidence-based medicine dargestellt. Danach kann ohne Schaden fr die Schwangere auf folgende routinemigen Untersuchungen begrndet verzichten werden: mtterliches Krpergewicht, vaginale Untersuchung, Hmoglobinbestimmung und Zuckernachweis im Urin. Die Blutdruckmessung und der Nachweis einer Proteinurie sind effiziente Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und das gleiche gilt mit Abstrichen auch fr die Messung des Symphysen-Fundus-Abstandes. Sich bei diesem Ergebnis dennoch einfach auf die Mutterschaftsrichtlinien zu berufen, kann keine Lsung sein, da diese wohl in erster Linie als Rahmen fr die Abrechnung von Leistungen konzipiert sind, deren Effizienz zumindest nicht mit dem methodischen Aufwand geprft wurde, wie es an sich die Formulierung von derartigen Richtlinien erfordert, wenn sie den Anspruch auf evidence-based erheben wollen.