Forensisch-psychiatrische Einrichtungen gibt es in allen westeuropäischen Ländern. Ihre Organisation hängt von verschiedenen Faktoren, u. a. den rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch der Einstellung der Gesellschaft gegenüber psychisch kranken Straftätern, ab. In diesem Beitrag werden die forensisch-psychiatrische Versorgung, ihre rechtlichen Grundlagen sowie der Umgang mit gefährlichen Straftätern in England und Wales beschrieben und kritisch kommentiert. In England und Wales besteht eine lange forensisch-psychiatrische Tradition; die erste Klinik, Broadmoor Hospital, wurde bereits 1863 eröffnet. Die evidenzbasierten Behandlungskonzepte in der forensischen Psychiatrie, die therapeutischen Angebote im Strafvollzug, die Ausbildung forensischer Psychiater sowie die forensisch-psychiatrische Forschung in England und Wales haben über die Grenzen hinaus Beachtung gefunden. Allerdings gibt es auch viele Aspekte des englischen Systems, die als kritisch zu betrachten sind, wie z. B. die hohe Zahl an Gefangenen, die lange Unterbringungsdauer und die zunehmende Fokussierung auf Sicherheitsaspekte zuungunsten von Behandlung und Rehabilitation. Unterschiede zum deutschen System bestehen u. a. im Hinblick auf die Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit, die bei Entscheidungen über eine Unterbringung in der Forensik keine Rolle spielt. In den letzten Jahren sind zunehmend Gesetzesinitiativen entstanden, die zu einer Ausweitung der Unterbringung in der Forensik und im Strafvollzug geführt haben. Insbesondere sind hier die Initiative zur Behandlung besonders gefährlicher, persönlichkeitsgestörter Rechtsbrecher („dangerous and severe personality disorder“), das Sexualstraftäterregister sowie die neue lebenslange Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit („indeterminate imprisonment for public protection“) zu nennen. Diese Initiativen haben bereits mehrfach zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Dennoch setzt sich der Trend der zunehmenden Ausgrenzung von psychisch kranken Straftätern fort.